Vergütung und Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Steuerberatergebühren sind bundesweit einheitlich in der Steuerberatervergütungsverordnung festgelegt. Ihre Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des Interesses. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Zeitgebühren und Pauschalvergütungen zu vereinbaren.

Zu den genannten Gebühren treten noch Auslagen des Steuerberaters, z.B. für Abschriften, Telefon und Porto sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Vergütung und Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

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